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Nutzungsbedingungen für DieRedaktion.de

Stand: 17. Februar 2011

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle von der Deutschen Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn, („Deutsche Post“ oder „wir“) über die Internetseite www.dieredaktion.de angebotenen Dienste (der "Dienst" oder die „Plattform“). Die Deutsche Post AG stellt den Nutzern die Plattform auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Deutsche Post bietet im Rahmen ihrer Online-Dienste unter der Adresse www.dieredaktion.de einen Marktplatz für in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die sich registriert und ein Nutzerkonto angelegt haben. Dieser Marktplatz ermöglicht es, redaktionelle journalistische Inhalte („Inhalte“) als Anbieter zur Lizenzierung anzubieten und zu veräußern („Anbieter“) und als Erwerber zu erwerben oder journalistische Aufträge für solche Inhalte auszuschreiben („Erwerber“) (Anbieter und Erwerber jeweils auch ein „Nutzer“).

2.2 Im Rahmen der Plattform übernimmt die Deutsche Post die Funktion eines technischen Dienstleisters, der die Plattform zur Verfügung stellt und darüber hinaus einen Marktplatz für Anbieter und Erwerber bereit stellt. Die Vertragsbeziehungen sowie die Anbahnung der Verträge in Bezug auf die Lizenzierung und den Erwerb von Inhalten, Ausschreibungen und Beauftragungen, bestehen ausschließlich zwischen Anbietern und Erwerbern. Die Deutsche Post wird nicht Vertragspartei dieser Vereinbarungen, räumt selbst keine Lizenzen an den Inhalten ein und nimmt auch an der Vertragsabwicklung nicht teil.

2.3 Zur Erleichterung der Nutzung der Plattform erfolgt die gesamte Zahlungsabwicklung - sowohl im Verhältnis der Nutzer zur Deutschen Post, als auch im Verhältnis der Nutzer zueinander - ausschließlich über die Dienste der „Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH“ („DPZ“). Für die Inanspruchnahme der Zahlungsdienste der DPZ gelten die gesonderten Vertragsbedingungen der DPZ, abrufbar unter AGB - DPZ, die Sie im Zusammenhang mit der Registrierung für die Plattform bestätigen (die „DPZ-AGB“). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an den Diensten der Plattform voraussetzt, dass Sie zugleich die Zahlungsdienste der DPZ nutzen.

2.4 Zur Qualitätssicherung behalten wir uns vor, bei der Registrierung von Anbietern bestimmte Nachweise (wie z.B. einen Presseausweis) abzufragen. Die Teilnahme als Nutzer setzt zudem einen Wohnsitz oder Sitz in Deutschland sowie ein deutsches Bankkonto voraus. Der Zugriff auf die Plattform ist zunächst nur von Rechnern aus Deutschland möglich.

3. Teilnahmevoraussetzungen; Registrierung und Nutzerkonto; Vertragsschluss mit der Deutschen Post

3.1 Teilnahmeberechtigt an der Plattform sind natürliche Personen, soweit sie nach deutschem Recht uneingeschränkt geschäftsfähig sind, Personengesellschaften sowie juristische Personen. Personen unter 18 Jahren bedürfen zur Teilnahme der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertretungsberechtigten. Im Fall der Anmeldung einer Personenvereinigung oder juristischen Person muss diese von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Nutzern steht die Teilnahme an der Plattform sowohl als Anbieter als auch als Erwerber offen.

3.2 Die Plattform steht ausschließlich Unternehmern offen; Verbraucher dürfen die Plattform nicht nutzen. „Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung  ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. „Verbraucher“ sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Mit der Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen bestätigen Sie, dass Sie die Plattform ausschließlich als Unternehmer nutzen.

3.3 Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Anmeldung auf www.dieredaktion.de. Die Anmeldung ist für den Erwerber kostenlos, für Anbieter von Inhalten gelten die Grundgebühren (s. Ziffer 4.2). Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos (auch als Ihre „Mitgliedschaft“ bezeichnet) durch Angabe u. a. Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse unter Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und den Nutzungsbedingungen der DPZ („Registrierung“).

Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs wird Ihnen die Deutsche Post den Vertragsschluss per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform („Nutzungsvertrag“) kommt erst mit dem Versand unserer Bestätigungsmail an Sie zustande. Der Abschluss des Registrierungsvorgangs durch Sie stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages dar. Dieses Angebot ist für Sie für die Dauer von sieben Werktagen verbindlich. Wir behalten uns vor, Ihre Vertragsofferte innerhalb dieser Frist anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

Wenn Sie sich registrieren, werden Ihnen nach Ausfüllen des Registrierungsformulars und vor Abschluss des Bestellvorgangs die von Ihnen gemachten Eingaben in einem Bestätigungsfenster angezeigt und Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Deutsche Post wird Ihre Vertragsdaten entsprechend den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen speichern (siehe nachfolgende Ziffer 14) und Ihnen die Vertragsbestimmungen mit der Bestätigungsmail gemäß der vorstehenden Ziffer übermitteln. Sie können Ihre Vertragsdaten jederzeit im Service-Bereich einsehen. Vertragssprache ist Deutsch.

3.4 Anbieter

3.4.1 Wenn Sie sich als Anbieter journalistischer Inhalte (siehe. Ziffer 6) registrieren oder an Ausschreibungen (s. Ziffer 7) teilnehmen wollen, müssen Sie eine Rechnungsadresse, eine Bankverbindung, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben, ein Passwort auswählen, eine Kopie Ihres deutschen Presseausweises vorlegen und die Identifizierung (nach unserer Wahl im Wege des E-Postbrief- oder des PostIdent-Verfahrens) durchführen, sowie ggf. sonstige im Registrierungsvorgang angezeigte erforderliche Angaben machen. Sie können zudem weitere Informationen in Ihrem Anbieterprofil hinterlegen. Wollen Sie an Ausschreibungen teilnehmen (Ziffer 7), müssen Sie zudem ein Dienstleisterprofil anlegen. Die Aktivierung als Anbieter sowie des Anbieter- oder Dienstleisterprofils setzt zudem (ausgenommen im Fall eines kostenlosen Testzuganges)  voraus, dass Sie die fälligen Grundgebühren im Voraus bezahlt haben. Wir behalten uns vor, außer dem Journalistenausweis auch andere geeignete Qualitätsnachweise zu akzeptieren.

3.4.2 Sofern ein Nutzer sein Anbieter- oder Dienstleisterprofil löscht, werden alle aktiv eingegebene Daten und Inhalte ebenfalls gelöscht. Passiv gewonnene Daten (wie insbesondere die Anzahl erledigter Aufträge und durchschnittliche Ratings) werden zur Verhinderung von Mißbräuchen zeitlich begrenzt, höchstens aber 12 Monate nach Löschung des Kundenprofils, gespeichert, aber nicht mehr angezeigt. Soweit vom selben Anbieter später erneut ein Anbieter- oder Dienstleisterprofil angelegt wird, können die gewonnenen passiven Daten wieder aktiviert werden.

3.5 Erwerber

Die Registrierung als Erwerber von Inhalten setzt die Angabe von Name, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, die Auswahl eines Passworts, die Angabe Ihrer Rechnungsadresse, im Falle der Abgabepflicht zudem die Abgabenummer für die Künstlersozialkasse „KSK“), sowie ggf. sonstiger im Registrierungsvorgang angezeigter Angaben voraus. Wenn Sie als Erwerber eine „Firma“ (siehe nachfolgend Ziffer 3.6) anlegen wollen, ist zudem eine Identifizierung (nach unserer Wahl im Wege des E-Postbrief- oder des PostIdent-Verfahrens) und die Benennung eines Vertretungsberechtigten erforderlich.

3.6 Firma

Eine Registrierung als Anbieter oder Erwerber ist jeweils als Einzelperson oder als sog. Firma möglich. Eine Firma im Sinne dieser Nutzungsbedingungen können Personenmehrheiten in unterschiedlichen Gesellschaftsformen oder juristische Personen sein („Firma“). Für eine Firma ist immer ein Vertretungsberechtigter anzugeben. Die Registrierung einer Firma (z. B. eines Verlages) ermöglicht die Zuordnung mehrerer Personen zu dieser Firma, setzt aber voraus, dass Sie von der betreffenden Firma dazu autorisiert wurden. Innerhalb der Firma ist die Vergabe folgender Rollen möglich:

3.6.1 Administrator: Der Administrator ist Inhaber des Nutzerkontos. Er kann die Firma anlegen, Firmenmitglieder bestimmen, deren Status ändern und die Firma löschen. Es können auch mehrere Administratoren bestimmt werden. Der Administrator ist zugleich Mitglied.

3.6.2 Manager: Ein Manager kann auf der Plattform im Namen der Firma als Anbieter oder Erwerber auftreten und Verträge abschließen. Er ist zugleich Mitglied.

3.6.3 Mitglied: Ein Mitglied wird lediglich als Mitglied einer Firma angezeigt, kann aber nicht im Namen der Firma handeln bzw. Verträge abschließen.

3.7 Nach unserem Ermessen kann die Registrierung auch durch unseren Customer Care vorgenommen werden.

3.8 Sie sind verpflichtet, die bei der Registrierung für die Eröffnung eines Nutzerkontos abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, u. a. Vor- und Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls Firma und Vertretungsberechtigte. Juristische Personen müssen zusätzlich zu diesen Angaben ihre Handelsregisternummer, Steuernummer oder USt.-ID angeben. Sie sind zudem verpflichtet, alle gesetzlich erforderlichen Angaben zu machen bzw. Informationspflichten, insbesondere die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung i.S.v. § 5 Telemediengsetz) einzuhalten. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden. Sollten sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten ändern, so sind sie verpflichtet, die Angaben umgehend anzupassen.

3.9 Identifizierung

Die DPAG führt für die Registrierung auf der Plattform die Identifizierung der Nutzer im Wege des E-Postbrief- oder des Post-Ident-Verfahrens durch. Die hierbei erhobenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (siehe nachfolgende Ziffer 14) zu Identifizierungszwecken auch an die auch der DPZ übermittelt.

3.10 Nach Registrierung, Autorisierung durch uns und ggf. Zahlung der fälligen Grundgebühren (Ziffer 4.2) erhalten Sie unbeschränkten Zugang zu der Plattform. Zudem  werden Sie zudem für das plattforminterne Messaging freigeschaltet und erhalten Alerts sowie Newsletter. Das Messaging kann u. a. für Verhandlungen zwischen Anbietern und Nachfragen genutzt werden. Alerts und Newsletter können Sie individuell auswählen oder abbestellen.

3.11 Pro natürlicher oder juristischer Person ist nur das Anlegen eines Nutzerkontos zulässig.  Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

3.12 Wir sind bestrebt, Ihnen die Plattform mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit bereit zu stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Plattform während der Durchführung von Wartungsarbeiten zeitweise nicht zur Verfügung steht. Wartungsarbeiten werden im Regelfall in der Zeit von 22:00-6:00 Uhr MEZ für insgesamt nicht mehr als 6 Stunden pro Woche durchgeführt. Ziffer 16 bleibt unberührt.

3.13 Nicht registrierten Nutzern steht das Angebot nur in einem eingeschränkten Umfang zur Verfügung (Suchfunktion, eingeschränkter Lesezugriff). Wir behalten uns vor, den Nutzungsumfang für nicht registrierte Nutzer weiter einzuschränken oder zu sperren.

3.14 Über die Plattform dürfen keine Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Die Deutsche Post wird nicht als Arbeitsvermittler tätig.

4. Kosten und Provisionen; kostenloser Testzugang; Preis- und Leistungsverzeichnis

4.1 Wenn Sie lediglich als Erwerber Inhalte erwerben (siehe Ziffer 6) oder Aufträge ausschreiben (siehe Ziffer 7), ist die Nutzung der Plattform für Sie kostenlos.

4.2 Wenn Sie sich als Anbieter registrieren, erhebt die Deutsche Post von Ihnen für die ausgewählte Vertragslaufzeit eine Grundgebühr (“Grundgebühr“). Die Höhe der Gebühren sowie die Geltung etwaiger günstigerer Sonderkonditionen ergibt sich aus dem bei Abschluss des Nutzungsvertrages jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis, abrufbar unter Preis- und Leistungsverzeichnis.

4.3 Im Falle des Vertragsabschlusses zwischen Anbieter und Erwerber (sei es in Bezug auf den Erwerb von Inhalten (siehe Ziffer 6) oder eine Ausschreibung (siehe Ziffer 7)) („Transaktion“) erhebt die Deutsche Post vom Anbieter eine Provision auf von den Parteien vereinbarte Zahlung („Provision“). Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

4.4 Die Deutsche Post behält sich vor, die Preise anzupassen. Eine Erhöhung der Grundgebühr ist jeweils nur zu Beginn einer neuen (ggf. gem. Ziffer 19.1 verlängerten) Vertragsperiode möglich. Hierauf werden wir Sie jeweils vor einer Verlängerung Ihrer Subskription hinweisen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Nutzungsvertrag innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung gem. Ziffer 19.2 zu kündigen.

4.5 Für die Zahlungsabwicklung und das Inkasso ihrer Forderungen nutzt die Deutsche Post die Zahlungsdienste der DPZ, tritt alle Forderungen gegenüber den Nutzern an diese ab und erteilt ihr eine entsprechende Einzugsermächtigung. 

4.6 Unentgeltliches Angebot, Testzugang

In Fällen, in denen die Nutzung der Plattform  (z.B. im Rahmen einer Test- oder Sonderaktion) unentgeltlich erfolgt (z.B. bei Testangeboten), steht unter Umständen nur ein begrenzter Funktionsumfang zur Verfügung und es wird kein Anspruch auf dauerhafte Nutzung des Angebots begründet. In den Fällen einer unentgeltlichen Nutzung behalten wir uns das Recht vor, den Funktionsumfang jederzeit zu beschränken.  Abweichend von Ziffer 19.1.  sind bei unentgeltlicher Nutzung beide Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Deutsche Post behält sich ferner vor, ein im Rahmen eines unentgeltlichen Zugangs angelegtes Nutzerkonto zu löschen, sobald dieses für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht genutzt wird.

4.7 Wenn und soweit die Deutsche Post von der Künstlersozialkasse in Bezug auf die von einem Erwerber an einen Anbieter gezahlte Entgelte zur Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) herangezogen wird, kann die Deutsche Post von dem betreffenden Erwerber die Nachentrichtung einer Gebühr in Höhe der von der Deutschen Post für das betreffende Entgelt gezahlten Künstlersozialabgabe verlangen. Der betreffende Erwerber kann diese zusätzliche Zahlungsverpflichtung abwenden, indem er der Deutschen Post seine eigene Abgabepflicht nach dem KSVG unverzüglich nach der Zahlungsaufforderung durch Vorlage geeigneter Belege nachweist.

5. Zahlungsbedingungen; Zahlungsabwicklung; Abrechnungen

5.1 Die angegebenen Grundgebühren werden für die gewählte Laufzeit als Einmalzahlung mit Abschluss des Nutzungsvertrages fällig, sofern sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht etwas anderes ergibt. Die an uns zu zahlende Provision wird erst mit Vertragserfüllung durch den Anbieter fällig.

5.2 Zahlungsabwicklung; Gutschriften; Abrechnungsdaten

5.2.1 Die Zahlungsabwicklung im Verhältnis der Nutzer zueinander erfolgt über die Dienste der DPZ gemäß den AGB - DPZ. Die Anbieter treten Ihre Forderungen aus den Transaktionen an die DPZ ab (Factoring), die diese gegenüber den Erwerbern in Rechnung stellt und einzieht.

5.2.2 Die DPZ rechnet  gegenüber den Anbietern periodisch ab und erstellt eine entsprechende Gutschrift über den Abrechnungszeitraum. Die an die Deutsche Post zu zahlenden Provisionen (siehe vorstehende Ziffer 4.3) werden von dem Auszahlungsbeitrag abgezogen und der Restbetrag an den Anbieter ausgezahlt. Die Leistungen der DPZ sind für den Anbieter kostenfrei.

5.2.3 Der Anbieter ist verpflichtet, der Deutschen Post alle für die Erstellung einer Rechnung gegenüber den Erwerbern in Bezug auf die Transaktionen, sowie die Geltendmachung und den Einzug dieser Forderungen relevanten Daten und Informationen zu übermitteln, einschließlich u. a. des anwendbaren Umsatzsteuersatzes (die „Abrechnungsdaten“). Er weist die Deutsche Post an, die entsprechenden Abrechungsdatensätze an die DPZ zu übermitteln. Die Deutsche Post teilt der DPZ die Abrechungsdaten mit.

5.2.4  Der Erwerber nimmt die Abtretung der Forderungen der Anbieter aus den Transaktionen an die DPZ zur Kenntnis (§ 407 Abs. 1 a. E. BGB).

5.2.5 Wegen sämtlicher weiterer Einzelheiten wird auf die AGB - DPZ Bezug genommen.

5.3 Für die korrekte Versteuerung seiner Erlöse ist der betreffende Nutzer selbst verantwortlich. Ebenso ist der jeweilige Nutzer ausschließlich selbst dafür verantwortlich, etwa bestehende sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu beachten. Insbesondere ist der jeweilige Nutzer für die richtige sozialversicherungsrechtliche Behandlung der gezahlten bzw. vereinnahmten Entgelte sowie die Einhaltung der damit verbundenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Pflichten, Beiträge und Abgaben (Künstlersozialabgabe) nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

6. Artikel einstellen, anbieten und erwerben; Verhandlungen; Lizenzen an den Inhalten

6.1 Das Einstellen von Inhalten zum Erwerb bzw. zur Lizenzierung erfolgt durch das Hochladen („Upload“) auf die Plattform in den von der Plattform unterstützen Dateiformaten und die anschließende Freigabe („Anbieten“) durch den Anbieter. Hierfür wird Ihnen ein Eingabeformular mit der Möglichkeit zur Beschreibung Ihrer Inhalte durch Eingabe entsprechender (Meta)Daten zur Verfügung gestellt. Je genauere Angaben Sie hierbei machen, desto leichter können potentielle Erwerber Ihre Inhalte über die Suchfunktion der Plattform finden. Geben Sie keine Metadaten an, können Stichwörter/Tags automatisch erstellt werden; diese stellen jedoch nur Vorschläge dar.

6.2 Bei Upload der Inhalte gibt der Anbieter die Preise (einschließlich ggf. der gesetzlichen Umsatzsteuer) und die Konditionen des Verkaufs bzw. der Lizenzvergabe, ggf. unter Beifügung seiner eigenen AGB, an. Optional werden Ihnen Formulierungsvorschläge in Form von Lizenz- und Vertragsbausteinen zur Verfügung gestellt, die für den Abschluss einer Transaktion genutzt werden können, aber nicht müssen (siehe Ziffer 8).

Bitte beachten Sie, dass für die Bestimmung der Vergütung der Anbieter die „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ sowie ggf. tarifvertragliche Bestimmungen relevant sein können.

6.3 Der Upload und die Freischaltung eines Inhaltes durch den Anbieter stellt noch kein rechtswirksames Angebot des Anbieters, sondern lediglich eine Aufforderung an Erwerber zur Abgabe eines Vertragsangebots an den Anbieter dar.

Anbieter und Erwerber haben die Möglichkeit, auf der Plattform Verhandlungen über Inhalte und die Konditionen aufzunehmen („Verhandlung“). Verhandlung und Abschluss einer Transaktion auf der Plattform erfolgt ausschließlich zwischen Anbieter und Erwerber. Eine Transaktion kommt erst durch Annahme des von der anderen Partei gemachten letzten rechtsverbindlichen Angebots zustande.

Wählt der Anbieter die Option „Sofortkauf“, stellt bereits das Einstellen und die Freigabe (Anbieten) ein verbindliches Angebot dar. Eine Transaktion kommt dann durch Annahme seitens eines Erwerbers zu den vom Anbieter angegebenen Konditionen zustande.

Mit Abschluss der Transaktion wird der erworbene Inhalt dem Erwerber zum Download zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag abzurufen und zu speichern.

6.4 Der Anbieter kann eingestellte Inhalte jederzeit wieder von der Plattform entfernen oder unter Angabe anderer Konditionen, Preise oder Metadaten neu einstellen. Abgeschlossene Transaktionen und rechtsverbindliche Angebote bleiben hiervon unberührt.

7. Auftrag ausschreiben; Auftrag annehmen; Dienstleisterprofil einstellen

7.1 Die Plattform bietet zudem Erwerbern die Möglichkeit, journalistische Aufträge auszuschreiben („Ausschreibung“). Die Ausschreibung erfolgt durch den Erwerber. durch Einstellen und die Freigabe (Veröffentlichen) auf der Plattform. Hierfür wird Ihnen ein Eingabeformular zur Formulierung der Ausschreibungsbestandteile zur Verfügung gestellt. Je genauere Angaben Sie hierbei machen, desto leichter können potentielle Anbieter die Ausschreibung über die Suchfunktion der Plattform finden. Geben Sie keine Metadaten an,  können Stichwörter/Tags automatisch erstellt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Ausschreibung für alle Dienstleister („offene Ausschreibung“) oder nur für einen oder bestimmte ausgewählte Dienstleister („private Ausschreibung“) vorzunehmen.

7.2  Wenn Sie als Anbieter an Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen Sie sich zuvor gemäß Ziffer 3.4 registrieren und ein Dienstleisterprofil  anlegen.

7.3 Bei Erstellung der Ausschreibung gibt der Erwerber den Angebotstyp (öffentlich oder privat), Preise und die Konditionen der Ausschreibung, ggf. unter Beifügung seiner eigenen AGB, an. Optional werden Ihnen Formulierungsvorschläge zur Verfügung gestellt (siehe Ziffer 8), die für den Abschluss einer Transaktion genutzt werden können, aber nicht müssen.

7.4 Nach Erstellen einer Ausschreibung durch den Erwerber wird die Ausschreibung den ausgewählten registrierten Anbietern übermittelt (private Ausschreibung) oder in den öffentlichen Marktplatz eingestellt (offene Ausschreibung). Passt eine offene Ausschreibung zu einem Anbieter, wird dieser über einen Alert benachrichtigt. Während der Laufzeit eines erteilten bzw. angenommenen Auftrags werden regelmäßig Alerts an die betreffende Partei über den Status des Auftrags übermittelt.

7.5 Erteilung des Auftrags; Zustandekommen der Transaktion

7.5.1 Das Upload und die Freigabe (Veröffentlichen) einer Ausschreibung durch den Erwerber stellt noch kein rechtswirksames Angebot des Erwerbers, sondern lediglich eine Aufforderung an potentielle Anbieter zur Abgabe eines Vertragsangebots an den Erwerber dar. Die Angebotsannahme erfolgt aktiv durch den ausschreibenden Erwerber.

7.5.2 Wählt der Erwerber die Option „Fixtermin“, gilt dies als Vereinbarung eines (einfachen) Fixgeschäfts im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB zwischen Anbieter und Erwerber.

7.5.3 Der Erwerber hat nach Beauftragung noch 12 Stunden die Möglichkeit, den Auftrag zusätzlich auch an andere Anbieter zu vergeben.

7.5.4 Erwerber und Anbieter haben zudem die Möglichkeit, in Verhandlungen über Inhalte einzutreten („Verhandlungen“). Die Verhandlung und der Abschluss einer Transaktion auf der Plattform erfolgt ausschließlich zwischen Anbieter und Erwerber. Eine Transaktion kommt dann durch Annahme des von der anderen Partei gemachten letzten rechtsverbindlichen Angebots zustande.

7.6 Mit Abschluss der Transaktion wird dem Anbieter eine Zusammenfassung des erteilten Auftrages zugesandt.

7.8 Abnahme

7.8.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die Leistung vertragsgemäß und zum vereinbarten Termin zu erbringen. Die Ablieferung erfolgt durch Hochladen auf die Plattform. Liefert der Anbieter den fertig gestellten Auftrag vertragsgemäß, hat der Erwerber diesen abzunehmen. Äußert sich der Erwerber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung nicht, gilt der Auftrag gleichwohl als abgenommen und der Anbieter hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (Abnahmefiktion). Diese  Abnahmefiktion ist für den reibungslosen Ablauf der Plattform der Plattform erforderlich.

7.8.2 Bei Abnahme trotz Mangelhaftigkeit gilt § 640 Abs. 2 BGB. Wird ein erteilter Auftrag vom Anbieter nicht fristgerecht erbracht, kann der Erwerber eine Nachfrist setzen oder – im Falle eines Fixtermins -  dem Anbieter den Auftrag durch entsprechende Mitteilung entziehen. Das Entziehen gilt als Rücktritt im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB; auf dieses Rücktrittsrecht ist der Anbieter bei Vertragsabschluss hinzuweisen.

7.9 Der Erwerber kann eingestellte Ausschreibungen jederzeit wieder von der Plattform entfernen oder unter Angabe anderer Konditionen oder Metadaten neu einstellen. Abgeschlossene Transaktionen und rechtsverbindliche Angebote bleiben hiervon unberührt.

8. Auf der Plattform bereit gestellte Lizenz- und Vertragsbausteine

Bei den auf der Plattform bereit gestellten Lizenz- und Vertragsbausteinen („Bausteine“) handelt es sich (vorbehaltlich vorstehender Ziffer 7.8.1) lediglich um optional von den Anbietern und Erwerbern nutzbare Formulierungsvorschläge. Eine Rechtsberatung oder Empfehlung ist damit nicht verbunden. Die Erwerber können entweder vorgeschlagene Bausteine benutzen, den Inhalt des Vertrages durch Freitext und/oder Verwendung eigener AGB frei gestalten oder Bausteine mit eigenen AGB und/oder Freitexten kombinieren. Die Bausteine sind weder auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Nutzer noch auf die konkreten Einzelumstände bzw. Vertragsgegenstände angepasst. Die Bausteine sind nach bestem Wissen erstellt; wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass die Bausteine richtig, rechtlich zulässig, aktuell oder für die konkreten Bedürfnisse der jeweiligen Nutzer passend sind. Der jeweilige Anbieter oder Erwerber nutzt die Bausteine eigenverantwortlich und es kann erforderlich sein, vor deren Verwendung fachkundigen externen (z.B. anwaltlichen) Rechtsrat  einzuholen. Für eine fehlerhafte Verwendung der Bausteine haften wir nur im Rahmen der Ziffer 16, im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Bewertungen

9.1 Die Plattform ermöglicht es registrierten Nutzern, sich nach Durchführung einer Transaktion gegenseitig zu bewerten (transaktionsbasierte oder nutzerbezogene Ratings). Zudem gibt es die Möglichkeit, dass ein Erwerber von ihm zuvor lizenzierte Inhalte bewertet (contentbezogenes Rating). Die durchschnittlichen Bewertungen werden im jeweiligen Anbieter- oder Dienstleitungsprofil angezeigt. Die Bewertungen werden von der Deutschen Post grundsätzlich nicht überprüft und können unzutreffend sein.

9.2 Die Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die abgegebenen Bewertungen sachlich zu halten.

9.3 Jede missbräuchliche Nutzung des Bewertungssystems ist unzulässig. Insbesondere ist es unzulässig,

  • unzutreffende Bewertungen abzugeben;

  • Bewertungen über sich selbst abzugeben, über Dritte zu veranlassen oder anderweitig zu manipulieren;

  • in Bewertungen Umstände zu berücksichtigen, die nicht mit der Abwicklung der zugrundeliegenden Transaktion in Zusammenhang stehen;

  • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als der rechtmäßigen Nutzung der Plattform.

9.4 Die Deutsche Post greift in die Bewertungen grundsätzlich nicht ein. Bewertungen können nur entfernt werden, wenn der Urheber der Bewertung zustimmt oder die Bewertung gegen diese Nutzungsbedingungen oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Wird zweifelsfrei ein Missbrauch des Bewertungssystems festgestellt, können wir den Bewertungspunkt oder auch die gesamte Bewertung entfernen.

10. Allgemeine Pflichten des Nutzers

10.1 Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung und Nutzung der Plattform wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen, keine Scheingeschäfte (z.B. unter Angabe eines falschen Preises) abschließen und die Plattform nicht zu umgehen.

10.2 Die von anderen Nutzern auf der Plattform abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung weder kopiert oder verbreitet, noch in anderer Weise genutzt oder vervielfältigt werden.

10.3 Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Zugang zu unserem Angebot ausschließlich von Ihnen selbst genutzt wird. Sie sind ferner verpflichtet, Ihre Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Sobald Sie davon Kenntnis erlangen, dass Dritte Zugriff auf Zugangsdaten, Namen oder Passwörter haben oder hatten, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich davon zu unterrichten und eine Sperrung des Nutzerkontos zu veranlassen. Entsprechendes gilt bei jeder anderen missbräuchlichen Verwendung Ihres Nutzerkontos.

10.4 Sie sind für sämtliche Handlungen verantwortlich, die im Rahmen der Verwendung ihres Nutzerkontos vorgenommen werden. Soweit der Zugriff bzw. die Weitergabe von Nutzernamen sowie Passwort und damit der Missbrauch eines Nutzerkontos auf das Verschulden des Nutzers zurückzuführen ist, haftet er der Deutschen Post für die bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Sperre veranlasst wird, entstandenen Schäden.

10.5 Nutzern ist es zudem untersagt, Software, sonstige Scripts oder Mechanismen in Verbindung mit der Nutzung der Plattform zu verwenden, die die Funktionalität der Plattform stören können. Darüber hinaus ist es untersagt, Handlungen vorzunehmen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Plattform-Infrastruktur zur Folge haben können. Insbesondere behalten wir uns vor, ab eingestellten Datenmengen von mehr als 1 GB aus Gründen der Funktionsfähigkeit der Plattform den weiteren Upload einzuschränken. Eingriffe in von anderen Nutzern oder der Deutschen Post generierte Inhalte, z.B. durch Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren sind nicht gestattet.

11. Verantwortlichkeit

11.1 Die Verantwortung für sämtliche Inhalte, die unter Verwendung der Plattform von Nutzern gespeichert, veröffentlicht oder übermittelt werden, liegt ausschließlich bei der Person, von der ein solcher Inhalt stammt.

11.2 Der Upload, die Veröffentlichung und Übermittlung von Inhalten auf der Plattform erfolgt automatisch durch die Nutzer. Eine vorherige Kenntnisnahme, inhaltliche oder redaktionelle Kontrolle durch die Deutsche Post findet grundsätzlich nicht statt. Die Deutsche Post übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Angemessenheit, Vollständigkeit und Qualität solcher Inhalte. Sie sind sich bewusst, dass Sie durch die Benutzung der Plattform einem Inhalt ausgesetzt sein können, der beleidigend, anstößig oder in sonstiger Weise zu beanstanden ist, wenn der für diesen Inhalt verantwortliche Nutzer sich nicht an die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder der einschlägigen Gesetze hält.

11.3 Nutzer dürfen im Rahmen der Nutzung der Plattform keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen, insbesondere nicht:

  • Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die

    • nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nachunserer Einschätzung rechtswidrig, belästigend, beleidigend, obszön, in sonstiger Weise unangemessen pornografisch, Gewalt verherrlichend oder jugendgefährdend sind;

    • die Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte, sonstige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen;

    • gegen einschlägige Verhaltensregeln (z.B. den Pressekodex) verstoßen;

    • zu deren Weitergabe der Nutzer nicht berechtigt ist, z.B. fremde Geschäftsgeheimnisse;

    • geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar zu Körper- oder Sachschäden zu führen, wie z.B. entsprechende Handlungsanweisungen;

  • sich innerhalb der Plattform als eine andere Person ausgeben, z.B. als ein Amtsträger, unser Vertreter, oder eine nicht bestehende Beziehung zu solchen Personen vorgeben, Benutzernamen fälschen oder in sonstiger Weise Erkennungszeichen manipulieren und/oder die Herkunft eines Inhalts, der im Rahmen des Angebots übertragen wird, verschleiern;

  • Werbung, Junk- oder Massen-E-Mails, Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige kommerzielle Kommunikationen speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln;

  • jemand, sei es eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, belästigen, bedrohen, beleidigen, verleumden, wegen Geschlecht, Rasse, Religion oder Überzeugungen verächtlich machen oder diskriminieren, oder in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen unwahre Tatsachen behaupten oder verbreiten;

  • persönliche Daten über andere Benutzer sammeln, speichern oder übermitteln, soweit die Betroffenen damit nicht einverstanden sind;

  • Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden

  • Links auf Inhalte Dritter einstellen, die gegen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.

11.4  Auch wenn wir Inhalte von Nutzern grundsätzlich nicht überprüfen oder kontrollieren, behalten wir uns das Recht vor, Inhalte, die über unsere Plattform zugänglich sind, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zurückzuweisen, (ggf. teilweise) zu sperren oder zu löschen, oder ggf. an einem anderen Ort innerhalb des Angebots zu veröffentlichen, insbesondere soweit wir auf Inhalte hingewiesen werden, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

12. Hosting; von Nutzern eingestellte Inhalte; Garantie

12.1  Wir gestatten Ihnen, die Plattform im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden, um Inhalte zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln und die Plattform für Transaktionen zu nutzen. Die Deutsche Post kontrolliert die Nutzer und Inhalte dabei nicht und beansprucht keine Inhaberschaft an deren Inhalten; Ziffer 12.3 bleibt hiervon unberührt.

12.2  Bei Nutzung unseres Angebots beauftragen Sie uns nach den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit der Speicherung und öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte im Rahmen unserer Plattform in seiner jeweiligen gegenwärtigen oder zukünftigen Gestaltung.

12.3 Mit dem Upload eines Inhalts räumt der Nutzer der Deutschen Post an dem Inhalt das nicht-ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte (aber jederzeit widerrufliche), im Übrigen inhaltlich auf die Nutzung zum Zwecke der Bereitstellung auf der Plattform beschränkte, Recht zur Nutzung der Inhalte ein. Diese Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Speicherung, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht der mit der Konfigurierung, Formatierung, technischen Verarbeitung und Übertragung und Anzeige der Inhalte auf (auch mobilen) Endgeräten verbundenen Bearbeitung. Eingeschlossen ist zudem das Recht, kurze Textausschnitte aus den hochgeladenen Inhalten („Samples“) sowie von Bildern verkleinerte Bilder (Thumbnails) zu erzeugen und den Nutzern der Plattform und sonstigen Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Auf Anfrage können Anbieter individuellen Erwerbern oder einer bestimmten Gruppe von Erwerbern vorab auch eine Vollansicht ihrer Inhalte ermöglichen. Ihnen ist auch bekannt, dass die technische Verarbeitung und Übertragung unserer Dienste, einschließlich der von Ihnen eingegebenen Inhalte, es notwendig machen kann, Übertragungen über verschiedene Netzwerke vorzunehmen und/oder technische Veränderungen vorzunehmen, um den technischen Anforderungen verbundener Netzwerke oder sonstiger technischer Einrichtungen zu entsprechen, sowie dass Inhalte und Ausschreibungen von Suchmaschinen gefunden werden können.

12.4 Sie garantieren uns gegenüber, dass Sie alle erforderlichen Rechte in Bezug auf die Inhalte besitzen, für die Sie unsere Plattform zur Speicherung, Veröffentlichung und/oder Übermittlung verwenden und dass damit keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, keine gesetzlichen Bestimmungen und auch nicht die Regeln dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere nicht die in Ziffer 11.3 niedergelegten Regeln verletzt werden. Falls Sie selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihnen eingestellten Inhalt sind, garantieren Sie, dass Sie alle erforderlichen Rechtsübertragungen, Lizenzen, Gestattungen und Einwilligungen wirksam eingeholt haben. Für den Fall, dass Sie gegen eine oder mehrere Garantien oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, stellen Sie uns nach Ziffer 17 von jeglicher Haftung Dritten gegenüber frei und halten uns in vollem Umfang schadlos.

12.5 Die Deutsche Post ist berechtigt, Inhalte zu speichern und an Dritte weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig ist, um (a) gesetzliche Bestimmungen oder richterliche oder behördliche Anordnungen zu erfüllen, (b) diese Nutzungsbedingungen durchzusetzen, (c) auf die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte zu reagieren oder (d) die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit der Deutschen Post, der Nutzer oder der Öffentlichkeit zu wahren.

13. Hinweise auf Rechtsverletzungen

Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Urheberrechte oder andere Ihrer Rechte durch Inhalte eines anderen Nutzers verletzt werden, teilen Sie uns dies bitte über das hierfür bereitgestellte Eingabeformular mit folgenden Angaben mit, damit wir gegen den Missbrauch unseres Angebots vorgehen und Ihre Rechte schützen können:

  • eine Beschreibung des z.B. urheberrechtlich geschützten Werkes, das Ihrer Ansicht nach verletzt wurde;

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  • Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse;

  • eine Erklärung von Ihnen, dass nach Ihrem besten Wissen und Gewissen die beanstandete Benutzung nicht durch den Inhaber der Rechte, durch dessen Bevollmächtigte oder durch Rechtsvorschriften zugelassen ist.

Die Deutsche Post wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob beanstandete Inhalte unsichtbar geschaltet oder gelöscht werden oder das Nutzerkonto des Nutzers gesperrt wird. Wir behalten uns zudem vor, die Kontaktdaten des betroffenen Nutzers an einen Urheber oder sonstigen Rechteinhaber zu Zwecken der Rechtsverfolgung herauszugeben, wenn nach unserem pflichtgemäßen Ermessen eine Rechtsverletzung ausreichend glaubhaft gemacht wurde. Im Übrigen gilt insbesondere Ziffer 19.4 – 19.7.

14. Datenschutz

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach Maßgabe der unter DSE abrufbaren Datenschutzerklärung.

14.2 Die Deutsche Post ist berechtigt, die vom Nutzer erhaltenen Daten sowie diejenigen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes anfallen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen insoweit zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie insbesondere an die DPZ zu übermitteln, als dies für den reibungslosen Ablauf der Plattform und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses einschließlich der Zahlungsabwicklung erforderlich sind. Sofern über die vom Anbieter eingestellten Inhalte über die Plattform eine Transaktion abgeschlossen wird, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt und verpflichtet, dem Erwerber die Daten des Anbieters im zur Vertragserfüllung erforderlichen Maß zur Verfügung zu stellen.

15. Gewährleistung; Links

15.1 Soweit die Deutsche Post nicht gemäß der nachstehenden Ziffer 16 dieser Nutzungsbedingungen haftet, nutzen Sie unser Angebot auf eigenes Risiko. Dies gilt insbesondere für das Herunterladen oder eine sonstige Nutzung von Inhalten, insbesondere von Inhalten anderer Nutzer, aus unseren Diensten. Sie sind für eventuelle Schäden an Ihrem Computersystem, oder sonstigen zur Nutzung verwendeten technischen Geräten, für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden und auch für Schäden Dritter, die Sie in diesem Zusammenhang verursachen, allein verantwortlich.

15.2 Die Deutsche Post bietet mit der Plattform einen Markplatz für Transaktionen zwischen Anbietern und Erwerbern und gewährleistet nicht das Zustandekommen von Lizenzeinräumungen zwischen den Nutzern, oder dass die vom Anbieter angebotenen Inhalte  oder erbrachten Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Inhalt, entspricht. Wir gewährleisten zudem weder die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers noch die Fähigkeit des Anbieters, dem Erwerber die Rechte an den Inhalten frei von Rechten Dritter zu verschaffen. Ebenso übernehmen wir keine Gewährleistung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Plattform  erzielt werden können, sowie für das Verhalten von Nutzern oder sonstigen Dritten oder für Inhalte oder Erklärungen, die von Nutzern oder sonstigen Dritten im Rahmen der Plattform weitergegeben werden.

15.3 Etwaige Gewährleistungsansprüche in Bezug auf die Transaktionen bestehen allein zwischen den Nutzern und werden allein zwischen diesen abgewickelt.

15.4  Die Plattform kann Links zu anderen Websites enthalten. Die Deutsche Post hat auf den Inhalt und die Gestaltung der verlinkten Seiten jedoch keinen Einfluss und die Inhalte der verlinkten Websites können ohne unser Wissen geändert werden. Die Deutsche Post macht sich Inhalte, die auf oder über solche Angebote oder Quellen Dritter zugänglich sind, nicht zu Eigen, übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten.

16. Haftung und Haftungsbeschränkung

16.1 Die Deutsche Post haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), nur, wenn und soweit der Deutschen Post, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kardinalpflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Deutsche Post für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

16.2 Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Deutschen Post der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt.

16.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch die Deutsche Post resultieren, sowie im Fall von Produkthaftungsansprüchen.

16.4 Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Post verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ausgenommen von dieser Verjährungsverkürzung sind Schadensersatzansprüche im Sinne der vorstehenden Ziffer 16.3.

16.5 Soweit die Haftung der Deutschen Post ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen der Deutschen Post.

17. Haftungsfreistellung

Der Nutzer stellt die Deutsche Post von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen frei, die von anderen Nutzern oder Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten, die der betreffende Nutzer im Rahmen der Plattform speichert, veröffentlicht und/oder übermittelt oder die aufgrund der Nutzung der Plattform oder aufgrund von Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen oder von Rechten Dritter durch den Nutzer erhoben werden. Dies schließt jeweils auch angemessene Anwalts- und Gerichtskosten ein. Der Nutzer verpflichtet sich zudem, der Deutschen Post im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich oder nützlich sind.

18. Marken und sonstige Schutzrechte

Sie erkennen an, dass sämtliche Rechte an der Plattform und der Kennzeichnung „DieRedaktion.de“, sowie alle etwaige Marken-, Patent-, Urheber- und Leistungsschutzrechte, Lizenzrechte oder sonstige Rechte oder vergleichbarer Rechtspositionen an der Plattform (ausgenommen die Inhalte) im Verhältnis zu Ihnen ausschließlich der Deutschen Post zustehen. Sie dürfen unsere Plattform oder Teile davon, nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung für kommerzielle Zwecke gleich welcher Art nutzen (z.B. nachahmen, verkaufen, vermieten oder für eigene oder fremde Werbezwecke nutzen oder anbieten).

19.  Laufzeit; Vertragsverlängerung; Kündigung; Sperrung

19.1 Die Laufzeit ihres Vertrages mit uns ergibt sich aus dem gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Ziffer 4.2) ausgewählten Angebot. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

19.2 Kostenlose Angebote (z.B. Testangebote) können nach Ablauf der Testphase in eine kostenpflichtige Nutzung übergehen. Auf diese Möglichkeit werden Sie bei Registrierung und rechtzeitig vor Ablauf des betreffenden Angebots ausdrücklich von uns hingewiesen und können der Fortsetzung widersprechen.

19.3 Die Kündigung hat schriftlich per Fax oder Brief zu erfolgen.

19.4 Beide Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn

  • Sie mit einer fälligen Zahlung nach Erhalt einer Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug geraten;

  • Sie gegen aufgestellte Verhaltensregeln“) oder in sonstiger Weise gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder sonstiger Rechtsvorschriften verstoßen und trotz Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schaffen. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Deutschen Post ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist; oder

  • Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass die Plattform nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann oder die Deutsche Post die Plattform einstellt.

GesetzlicheKündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Kündigungsrechten unberührt.

19.5 Sofern Sie gegen aufgestellte Verhaltensregeln oder in sonstiger Weise gegen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, ist die Deutsche Post unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, den Zugriff auf den Dienst über das betreffende Nutzerkonto vorübergehend oder endgültig, teilweise oder vollständig zu sperren. Soweit zumutbar, bedarf die Sperrung der vorherigen Abmahnung durch die Deutsche Post, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es insbesondere dann nicht, wenn die Sperrung erforderlich ist, um einen etwaigen Schaden von uns, einem mit uns verbundenen Unternehmen oder anderen Nutzern der Plattform abzuwenden. Im Falle einer Sperrung eines Nutzerkontos darf sich der betroffene Nutzer nicht über neue oder andere Nutzerkonten anderweitigen Zugang zu unserer Plattform verschaffen.

19.6 Im Falle einer Kündigung des Vertrages wird die Deutsche Post sämtliche gespeicherten Inhalte und Daten der betroffenen Nutzerkonten vorbehaltlich Ziffer 3.4.2 löschen. Dies betrifft insbesondere sämtliche innerhalb des Anbieter- und Dienstleiterprofils gemachten Angaben und dort eingestellte Inhalte. Zwischen den Nutzern der Plattform getätigte Transaktionen und abgeschlossene Lizenzvereinbarungen bleiben von der Kündigung unberührt.

19.7 Auch nach Vertragsbeendigung gelten diejenigen Regelungen fort, die ihrer Art nach die Vertragsbeendigung überdauern. Dies betrifft insbesondere Ziffern 10, 11, 15, 16, 17 und 18.

20. Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand; Änderung der Nutzungsbedingungen; Sonstiges

20.1 Für diese Nutzungsbedingungen und alle Rechtbeziehungen zwischen dem Nutzer und der Deutschen Post gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn.

20.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche im Rahmen des Nutzungsvertrags mit der Deutschen Post abzugebenden Erklärungen müssen in Schriftform oder per E-Mail über das Online-Kontaktfeld der Plattform erfolgen. Änderungen des Nutzungsvertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schrift – bzw. Textformklausel.

20.4 Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird die Deutsche Post Ihnen vorab die Änderungen der Nutzungsbedingungen per E-Mail mitteilen und Sie dabei darauf hinweisen, dass die Änderungen als angenommen gelten, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen den Änderungen widersprechen oder sobald Sie das Angebot nach Änderung der Nutzungsbedingungen erneut nutzen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen, so ist die Deutsche Post berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

20.5 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post Zahlungsdienste GmbH Forderungsmanagement und Inkasso

§ 1 Vertragsleistungen

  1. Der Auftragnehmer übernimmt offene und unbestrittene Forderungen vom Auftraggeber zur weiteren Bearbeitung. Er erstellt über die vorstehenden Leistungsbestandteile monatlich den festgelegten Report.
  2. Maßgeblich für die Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen ist der unbeschädigte und vollständige Eingang der Daten auf den Systemen des Auftragnehmers im den dazu definierten Dateiformaten und mit den inhaltlichen Strukturen. Der sichere Transport der Daten obliegt ausschließlich und allein dem Auftraggeber bzw. folgt den Regelungen, die er im Innenverhältnis zu seinem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat.
  3. Die Beförderungsleistung von Briefsendungen selbst gehört jedoch nicht zu den Vertragspflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer beauftragt hiermit im Namen des Auftraggebers die Deutsche Post AG. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Deutschen Post AG zu den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG zustande. Diese können in den Filialen der Deutsche Post AG sowie im Internet unter www.deutschepost.de abgerufen werden.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Bereitstellung und Qualifikation der Forderungen
    1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Stammdaten und rechnungsrelevanten Daten so wie alle sonstigen Informationen über die Produkte, den Vertragsschluss, die vertraglichen Leistungen rechtzeitig dem Auftragnehmer so vorliegen, dass dieser seinerseits die vertraglichen Leistungen erbringen kann.
    2. Die Geltendmachung der einzelnen Forderung darf nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig sein. Verjährte Forderungen übergibt der Auftraggeber nicht.
    3. Der Auftraggeber übergibt keine Forderungen, die von den Schuldnern bestritten, bemängelt oder sonst wie durch Gegenrechte angegriffen werden. Eine zusätzliche Überprüfung der Forderungen hinsichtlich der formell- und materiell-rechtlichen Berechtigung durch den Aufragnehmer erfolgt nicht. Die beizutreibenden Forderungsschuldner haben in der Regel ihren Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Erweiterung des Beitreibungsgebietes bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.
    4. Werden Forderungen übergeben, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, hieraus resultierende Mehraufwendungen mit einem pauschalen Stundensatz in Höhe von 90 € pro Stunde gegen Nachweis abzurechnen.
  2. Informationspflichten und Kommunikation mit dem Schuldner ab Übergabe
    1. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, die Forderungen, einschließlich etwaiger Nebenforderungen, Schadensersatz- und Zinsforderungen, von den Kunden beizutreiben, wobei die Vollmacht auch die Einschaltung vom Auftragnehmer als Unterauftraggeber (z.B. für Adressrecherche, Einwohnermeldeanfragen, Vertragsanwälte für die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung sowie die Zwangsvollstreckung) im Namen des Auftraggebers erfasst.
    2. Der Auftraggeber enthält sich selbst ab Übergabe der Daten jedweder Verfügung über die Forderung selbst. Ferner unterlässt er es, mit den betroffenen Schuldnern oder deren Vertretern zu verhandeln und/oder anderweitig – sei es unmittelbar oder durch Dritte – gegen den Schuldner vorzugehen.
    3. Eventuell bestehende Sicherheiten hat der Auftraggeber vor Erteilung der jeweiligen Einziehungsaufträge an den Auftragnehmer in der Regel nicht verwertet.
    4. Er unterlässt jedwede Kommunikation mit den jeweiligen Schuldnern, sondern verweist diese an den Auftraggeber. In Übrigen informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich über jeden Kontakt und den zugrunde liegenden Sachverhalt.
    5. Gehen nach der Übergabe dennoch beim Auftraggeber Direktzahlungen des Schuldners ein oder werden dem Schuldner seitens der Auftraggeber Gutschriften erteilt so wird der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer informieren. Dies gilt auch für etwaige, von Auftraggeber akzeptierte Aufrechnungsbeträge mit einer anderweitigen Gegenforderung.
    6. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer – soweit vorhanden – für alle Forderungen sämtliche erforderlichen Nachweise und Unterlagen im Einzelfall auf Anforderung zur Verfügung stellen. Beim Auftraggeber im Zusammenhang mit den übergebenen Forderungen eingehende Korrespondenz oder sonstige wichtige Informationen werden unverzüglich an den Auftragnehmer weitergeleitet.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Vertrag geregelten oder in seine Leistungssphäre fallenden Informations- und Mitwirkungspflichten und alle sonstigen zur Vertragserfüllung notwendigen Mitwirkungspflichten unentgeltlich, unverzüglich und sachlich richtig zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Daten sowie die Erteilung sonstiger Auskünfte. Verzugs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer sind so lange ausgeschlossen, wie die Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber nicht erfüllt werden.

§ 3 Vergütung und Abrechnung

  1. Der Auftragnehmer belastet den Auftraggeber mit den im Einzelfall angefallenen Kosten in Höhe von 25 € pauschal für jede Mahnaktivität sowie Fremdkosten (Gebühren für Einwohnermeldeamtsauskünfte, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren und Honorare unterbevollmächtigter Anwälte); sie werden dem Auftraggeber bis zu deren Ausgleich durch den in Anspruch genommenen Schuldner bzw. bis zum Abschluss des Einziehungsauftrags ebenfalls zinslos gestundet.
  2. Die angefallenen Inkassokosten und Fremdkosten werden dem Schuldner, zusammen mit den Haupt- und Nebenforderungen, gem. §§ 284, 286 BGB als Verzugsschaden des Auftraggebers in Rechnung gestellt. Die vom Schuldner bezahlten Inkassokosten stehen vollumfänglich dem Auftragnehmer zu. Im Übrigen wird nach § 367 BGB abgerechnet.
  3. Etwaige seitens des Auftraggeber an den Auftragnehmer entsprechend den vorstehenden Vorschriften zu zahlenden Fremdkosten sind seitens des Auftraggeber an den Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Einstellung der Beitreibungsaktivitäten und des Einzugsmandats zu bezahlen.
  4. Führen die Beitreibungsaktivitäten seitens Auftragnehmer zum Erfolg, so zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Erfolgsprovision in Höhe von 30 % der Hauptforderung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  5. Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, die Handakten nach Ablauf von zwölf Monaten seit Abschluss solcher Einziehungsaufträge zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übermitteln, wenn sie fruchtbar abgeschlossen worden sind. Dies gilt auch für die Handakten zu solchen Einzugsmandaten, die infolge eines Vergleichs ihren Abschluss gefunden haben.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

  1. Das Risiko der Beitreibung geht bei auftragsgemäßer Abwicklung durch den Auftragnehmer wegen fehlerhafter Nachweise und Hinweise des Auftraggebers in Bezug auf den Bestand einzelner Forderungen zu Lasten des Auftraggebers. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Auftraggeber setzt die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen voraus.
  2. Sind durch den Auftragnehmer unter diesem Vertrag erbrachte Einzelleistungen mangelhaft, wird der Aufragnehmer den Mangel beseitigen. Nach Wahl des Auftragnehmers kann eine solche Mangelbeseitigung auch durch erneute Erbringung der Einzelleistung erfolgen.
  3. Scheitert die Erbringung einer mangelfreien Einzelleistung auch im zweiten Versuch und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, ist der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die mangelhafte Einzelleistung frei.
  4. Die Haftung des Auftragnehmers wegen Gewährleistungsansprüchen ist auf € 750,- pro Gewährleistungsfall und innerhalb eines Kalenderjahres für alle Gewährleistungsansprüche auf den Betrag von maximal € 5.000 begrenzt.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Diese Beschränkung gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
  6. In den Fällen eines Datenverlustes ist die Haftung der Vertragsparteien auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten auf der Grundlage der Sicherheitskopie der Daten beschränkt, unabhängig davon, ob eine derartige Kopie vorhanden ist oder nicht. Die Vertragsparteien sind daher gehalten, regelmäßig Sicherheitskopien zu fertigen. Die Vertragsparteien haften einander nicht für eventuelle Ausfälle ihrer Server oder Systeme. Im Falle von Störungen werden die Vertragsparteien sämtliche Maßnahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit so kurzfristig wie möglich wieder herzustellen.
  7. Die Frist zur Geltendmachung von Rechten bei Mängeln beginnt mit dem Tag nach Erbringung der Leistung und beträgt sechs Monate. Diese Frist gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt.
  8. Die vorstehenden Regelungen regeln die Rechtsfolgen einer mangelhaften Leistungserbringung durch de Auftragnehmer abschließend. Diese gelten nicht im Falle der Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder bei einer zumindest fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen sind die Schäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  9. Für die evtl. Verjährung einzelner, im Rahmen von Einziehungsaufträgen übergebener Forderungen haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese Fälle mindestens 6 Wochen vor Eintritt der Verjährung übergeben worden sind und sofern anhand der dem Auftragnehmer vorliegenden Unterlagen eine Verjährungskontrolle möglich ist.
  10. Eine Verjährungskontrolle hinsichtlich titulierter Zinsansprüche findet nicht statt; insofern schließt der Auftragnehmer eine Haftung für die evtl. Verjährung solcher Nebenansprüche ausdrücklich aus.

§ 5 Beginn, Laufzeiten und Kündigung

  1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und hat eine unbestimmte Laufzeit. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
  2. Darüber hinaus kann der Vertrag von den Vertragsparteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Außerdem kann der Auftragnehmer diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn das Geschäftsmodell Forderungsmanagement eingestellt wird.
  3. Soweit der Auftragnehmer diesen Vertrag kündigt, weil der Auftraggeber trotz Verstreichens einer gesetzten angemessenen Nachfrist seine definierten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle daraus entstehenden Entgelte, Kosten und Nachteile auszugleichen.
  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Nachweis der fristgerechten Kündigung ist erforderlichenfalls durch Vorlage eines Rückscheins z. B. für die Versendungsart „Einschreiben/Rückschein“ zu erbringen.
  5. Über sämtliche Vertragsbeziehungen und deren Inhalte werden – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt – beide Vertragsparteien Stillschweigen bewahren.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

  1. Dieser Vertrag und seine Anlagen umfasst die Gesamtheit der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Gegenstands des vorliegenden Vertrags. Keine der vertragsschließenden Vertragsparteien ist durch Erklärungen oder Schriftstücke, die vor dem Vertragsschluss datieren, gebunden, sofern nicht der vorliegende Vertrag hierauf ausdrücklich Bezug nimmt.
  2. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder falls darin Lücken vorhanden sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll das gelten, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken soll das gelten, was nach Sinn und Zweck der Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Keine Partei kann sich auf eine vom Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht schriftlich fixiert ist.
  4. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, einzelne Rechte und/oder Pflichten oder diese oder künftige Vereinbarungen insgesamt nebst sämtlichen zugehörigen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen zu übertragen, an dem die Deutsche Post AG eine Mehrheitsbeteiligung hält oder das von der Deutschen Post AG wirtschaftlich kontrolliert wird. Der Auftraggeber stimmt ferner bereits mit dem Abschluss dieses Vertrages auch der Übertragung des Unternehmens selbst auf anderes Unternehmen im Konzernverbund der Deutschen Post DHL (Deutsche Post AG) unwiderruflich zu.
  5. Im Übrigen bedarf die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag und die Übertragung dieses Vertrages insgesamt durch einen Vertragspartner der vorherigen schriftlichen Zustimmung des anderen Vertragspartners.
  6. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch einen Vertragspartner gegenüber Ansprüchen des anderen Vertragspartners aus diesem Vertrag oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  7. Auf diesen Vertrag und den jeweiligen Einzelabrufungen findet deutsches Recht Anwendung. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt jedoch nicht.
  8. Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch. Werden von diesem Vertrag Übersetzungen gefertigt, so bleibt alleine die deutsche Fassung maßgeblich.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn.

 

Allgemeine Bedingungen für die Abrechnung über die „DPZ“

Präambel

Vertragspartner des Anbieters bzgl. Factoring und Abrechnungsleistungen ist die Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH (im Folgenden „DPZ“), Friedrich-Ebert-Allee 45, 53113 Bonn, Telefon: +49 228 182-54280, E-Mail: info@dpzahlungsdienste.de (Registergericht Bonn HRB, 12949) vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Kierdorf und Stefan John Röpke. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („DPZ-AGB“).

Die Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH („DPZ“) ist ein Unternehmen des Deutsche Post AG Konzerns und lizenziertes Zahlungsinstitut iSd. § 8 ZAG und als solches zur Erbringung bestimmter Zahlungsdienste sowie gemäß § 32 Abs. 6 KWG zusätzlich zur Erbringung von Factoring-Dienstleistungen berechtigt.

Die DPZ bietet den Anbietern eine sichere und bequeme Möglichkeit an Abrechnung sowie den Zahlungseinzug mit den Erwerbern zu realisieren und setzt sie so in die Lage schnellstmöglich mittels des Factorings liquide zu werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der „DieRedaktion.de“  (Schreibung okay? Wenn nicht, alle korrigieren) als Portalbetreiber. Aus diesem Grunde sind die jeweiligen Arbeitsabläufe und Geschäftsbedingungen der „DieRedaktion.de“ und der DPZ eng aufeinander abgestimmt. Wir bitten zu beachten, dass jeder Leistungserbringer seine Leistung nur dann erbringen kann, wenn auch das Vertragsverhältnis zu den jeweils anderen Leistungserbringern aufrechterhalten wird; sie bedingen sich gegenseitig. Das Factoring-Verhältnis begründet ein besonderes, auf Dauer angelegtes gegenseitiges Treueverhältnis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die DPZ diesen nicht ausdrücklich widerspricht und dennoch diesen Vertrag durchführt.

1. Forderungskauf

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche während der Nutzung des Portals „DieRedaktion“ aus Rechtsgeschäften über die Erstellung und Überlassung journalistischer Inhalte zur Nutzung gegen die Erwerber („Debitoren“) entstehende Entgelt-Forderungen („die Forderungen“)  fortlaufend und exklusiv der DPZ zum Kauf anzubieten („Kaufangebot“). Es dürfen nur unbestrittene Entgelt-Forderungen angeboten werden, bzgl. derer die Gegenleistungen bereits vollständig erbracht worden sind.
  2. Der Anbieter bietet der DPZ den Abschluss des Forderungskaufes dadurch an, dass er alle wesentlichen Forderungs- und Rechnungsdaten an die DPZ übermittelt bzw. übermitteln lässt. Zu diesem Zweck wird der Anbieter die Deutsche Post AG als Betreiberin des Portals „DieRedaktion.de“ anweisen, sämtliche Abrechnungsdatensätze und zugehörigen Protokolle an die DPZ weiterzuleiten.
  3. Diese Forderungsdaten haben alle für die Bestimmbarkeit erforderlichen Merkmale zu enthalten. Das Kaufangebot gilt bereits mit dem erfolgreichen Eingang der Forderungsdaten ins Abrechnungssystem der DPZ als zugegangen.
  4. Das Kaufangebot des Anbieters nimmt die DPZ durch Buchung des Kaufpreises für die Forderung (Nr. 3 (1) auf dem Abrechnungskonto des Anbieters (Nr. 3 (4) an, ohne dass dem Anbieter eine diesbezügliche Buchungsmitteilung zugehen muss. Gemäß § 151 Satz 1 BGB verzichtet der Anbieter auf den Zugang der Annahmeerklärung.
  5. Der Anbieter tritt der DPZ im Voraus alle künftigen Forderungen, die ihm gegen sämtliche Debitoren zustehen und zustehen werden, unter der aufschiebenden Bedingung ab, dass die jeweilige Forderung von der DPZ angekauft wird. Die DPZ nimmt diese Abtretung an. Bei Ankauf eines Forderungsteiles ist nur dieser Teil nach der vorstehenden Bestimmung abgetreten. Wird eine Forderung nur zum Teil angekauft, so hat der von der DPZ gekaufte Teil Vorrang zu ihren Gunsten vor dem nichtgekauften Teil (z.B. im Falle von Teilzahlungen). Soweit die DPZ das Kaufangebot annimmt (vgl. Nr. 1 (4), wird die DPZ somit zugleich Inhaber der gekauften Forderung. Forderungen, für die die Abtretung an die DPZ wegen etwaiger Vorausabtretungen des Anbieters an Dritte (z.B. an Lieferanten oder Kreditgeber im Rahmen einer Global-/Sicherungszession) zunächst nicht wirksam ist, gehen im Zeitpunkt der Befriedigung des Dritten oder seines Verzichts auf die Sicherheit auf die DPZ über.
  6. Der Anbieter und DPZ sind sich darüber einig, dass mit der Abtretung der gekauften Forderungen alle vertraglichen oder gesetzlichen Nebenansprüche und -rechte (insbesondere auch etwaige Verzugsschäden und Verzugszinsen) an die DPZ abgetreten werden, soweit sich der Übergang dieser Nebenansprüche und -rechte nicht bereits aus dem Gesetz ergibt (§ 401 BGB). Ferner gehen auch alle Rechte, insbesondere (vorbehaltenes) Eigentum, Miteigentum und Anwartschaftsrechte, auf die DPZ über. Insbesondere tritt der Anbieter der DPZ mit der abgetretenen Forderung auch alle Ansprüche ab, die er aus seinem Vertrag mit dem Debitor erlangt, insbesondere Ansprüche auf Rückgewähr erbrachter Leistungen bzw. auf Wertersatz bei einer etwaigen Rückabwicklung des Vertrags mit dem Debitor. DPZ erhält insbesondere auch das Recht, bei einer entsprechenden Pflichtverletzung des jeweiligen Debitors von dem Vertrag mit dem Debitor zurückzutreten, sofern die Forderung aus dem Vertrag insgesamt von der DPZ gekauft und erworben wurde. Im Fall des Rücktritts ist die DPZ berechtigt, Rückgewähr der durch den Anbieter an den Debitor erbrachten Leistungen (bzw. Wertersatz hierfür) an sich zu verlangen. Die Ausübung des Rücktrittsrechts gegenüber dem Debitor befreit die DPZ, vorbehaltlich der Regelungen der Nr. 5, nicht von ihrer Pflicht zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gemäß Nr. 3.
  7. Der Anbieter bevollmächtigt hiermit die DPZ unwiderruflich, für sie die Abtretungsanzeige gegenüber dem Debitor abzugeben. Der Anbieter ist verpflichtet, auf Verlangen innerhalb angemessener Zeit etwaig noch vorhandene und zur Durchsetzung der Forderung benötigte Daten, Unterlagen und Belege an die DPZ herauszugeben und sämtliche Erklärungen abzugeben, die gegebenenfalls zur Durchführung dieses Vertrages noch erforderlich sein werden. In der Vertragsgestaltung ist auf den Factoringvertrag und die Forderungsabtretung hinzuweisen und die Debitoren sind unter Belehrung, dass eine schuldbefreiende Leistung nur an die DPZ möglich ist, anzuweisen, ausschließlich auf das Konto der DPZ zu zahlen.
  8. Lehnt die DPZ das Kaufangebot des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung „Ankauf der Forderungen“ (Nr. 2) ab, so weist die DPZ die Forderung als Inkassoforderung nach Nr. 2 (3) aus ; der Anbieter beauftragt DPZ für diesen Fall bereits hiermit mit der weiteren Bearbeitung der Forderungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DPZ Forderungsmanagement und Inkasso.
  9. Die DPZ ist berechtigt, vom Kauf einer Forderung zurückzutreten, wenn gegen die Forderung substantiiert Einwendungen oder Gegenforderungen geltend gemacht werden oder, wenn vom Debitor substantiiert geltend gemacht wird, dass die Forderung nicht abtretbar ist. Die Rücktrittserklärung erfolgt schriftlich binnen 2 Wochen nach Kenntniserlangung der DPZ von den Einwendungen oder Gegenforderungen bzw. nach Geltendmachung der Nicht-Abtretbarkeit der Forderung gegenüber der DPZ. Aufschiebend bedingt für den Fall der Erklärung des Rücktritts seitens der DPZ tritt die DPZ die Forderung sowie – soweit diese nicht schon kraft Gesetzes (§ 401 BGB) übergehen – alle Neben- und Sicherungsrechte an den Anbieter (Leerstelle entfernen) zurück ab, der Anbieter nimmt diese aufschiebend bedingte Rückabtretung hiermit an. Für die Forderung gelten dann die Vertragsbestimmungen für Forderungen, deren Ankauf abgelehnt wurde (vgl. nachfolgende Nr. 2, „Ankauf der Forderungen“). Zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erteilte Gutschriften auf dem Abrechnungskonto des Anbieters (Nr. 3 (4) werden dem Abrechnungskonto rückwirkend zurückbelastet.
  10. Bei Bestehen eines Kontokorrentverhältnisses zwischen dem Anbieter und einem Debitor erfasst die Abtretung nach Nr. 1 (4) auch die Saldoforderung des Anbieters. Der Anbieter ist verpflichtet, auf Verlangen der DPZ ein zwischen dem Anbieter und einem Debitor bestehendes Kontokorrentverhältnis zu kündigen.

2. Ankauf der Forderungen

  1. Die DPZ verpflichtet sich, in der Reihenfolge des Eingangs der Forderungsdaten gemäß Nr. 1 (2) jede Forderung anzukaufen, wenn sie im Zeitpunkt des Zugangs der Forderungs-daten im Abrechnungssystem der DPZ sämtlichen der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen entspricht.
  2. DPZ ist berechtigt, den Ankauf der Forderungen in folgenden Fällen abzulehnen („Ablehnungsgründe“):
    1. die Forderungen unterliegen einem Abtretungsverbot, auf das § 354a HGB keine Anwendung findet;
    2. eine Vorausabtretung wurde durch den Anbieter erklärt;
    3. bei Einzelforderungen die die Wertgrenze von 10.000 € pro Inhalt überschreiten;
  3. d bei Einzelforderungen die die Wertgrenze von 50.000 € für Ausschreibungen überschreiten;
  4. e. die DPZ hat einen Debitor bei Abschluss dieses Vertrags oder – im Falle des Bekanntwerdens von für die Kreditwürdigkeit relevanten, negativen Umständen – zu einem späteren Zeitpunkt als nicht kreditwürdig abgelehnt und dies dem Anbieter entsprechend mitgeteilt;
  5. f. es handelt sich um Forderungen gegen mit dem Anbieter verbundene Unternehmen; mit dem Anbieter verbunden i.d.S. sind solche Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar beim Anbieter beteiligt sind oder an denen der Anbieter mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist; ferner sind dies solche Unternehmen, bei denen deren Gesellschafter mittelbar oder unmittelbar mit denen des Anbieters identisch sind oder bei denen zumindest teilweise dieselben vertretungsberechtigten Personen wie beim Anbieter tätig sind;
  6. g. dem Debitor ist ein Zahlungsziel von mehr als 10 Tagen eingeräumt;
  1. DPZ hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, auch solche Forderungen anzukaufen, bzgl. derer Ablehnungsgründe vorliegen.
  2. die DPZ bucht Forderungen, die sie nach der Andienung nicht ankauft, separat und weist sie gegenüber dem Anbieter als nicht angekaufte Forderung („Inkassoforderung“) aus. In diesen Fällen werden die übergebenen Forderungen gemäß Nr. 1 (8) dieser Bedingungen als Inkassoforderungen bearbeitet.
  3. Der Anbieter wird sämtliche Erklärungen und Vollmachten erteilen, die in diesem Zusammenhang des Factorings oder der Inkassobearbeitung notwendig sind.

3. Kaufpreis, Factoringgebühr, Konsolidierungen und Abrechnung

  1. Der rechnerische Kaufpreis ist der Betrag der tatsächlich bestehenden Forderung (d. h. die Nettoforderung, abzüglich etwaiger, vom Debitor zu Recht geltend gemachte Skonti, Boni und sonstiger Abzüge, exklusive der Umsatzsteuer), die dem Anbieter gegen den jeweiligen Debitor zusteht (nachstehend „der Kaufpreis“). Die Factoringgebühr ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Sämtliche Preise verstehen sich, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Factoringsgebühr trägt die Deutsche Post AG.
  2. Die Forderungen eines Anbieters werden gemäß der Nr. 1 dieser AGB bei der DPZ wöchentlich konsolidiert. Der Konsolidierungszeitraum ist immer der Zeitraum von 0:00 Uhr eines jeden Montags bis 24:00 Uhr eines jeden Sonntags („wöchentlicher Konsolidierungszeitraum“). Die in diesem Zeitraum den Forderungen zugrundeliegenden Transaktionen („konsolidierte Abrechnungstransaktionen“) werden als Abrechnungsdatensatz von der Deutschen Post AG als dem Portalbetreiber im Namen des Anbieters an die DPZ übertragen und im Abrechnungssystem der DPZ spätestens im Laufe des auf den Einlieferungstag folgenden Arbeitstages zusammengefasst (konsolidiert).
  3. DPZ führt für den Anbieter ein Abrechnungskonto. Das Abrechnungskonto wird als Kontokorrentkonto geführt. Die Kaufpreise der jeweiligen, von der DPZ gemäß diesem Vertrag angekauften Forderungen werden jeweils dem Abrechnungskonto des Anbieters gutgeschrieben; der Anbieter erhält von der DPZ jeweils nach Ablauf des wöchentlichen Konsolidierungszeitraums eine Gutschrift, in der die konsolidierten Abrechnungstransaktionen zusammengefasst sind (Gutschriftenbetrag). Sämtliche Entgelte, Gebühren (insbesondere die Factoringgebühr) und sonstige Kosten sowie etwaige sonstige fällige Zahlungsansprüche der DPZ gegen den Anbieter (vgl. v.a. unten (5) werden dem Abrechnungskonto belastet. Eine Verzinsung von Habensalden auf dem Abrechnungskonto erfolgt nicht.
  4. Die Deutsche Post AG als Betreiberin des Portals „DieRedaktion.de“ erhält vom Anbieter eine transaktionsbezogene Provision. Die Höhe der Provision berechnet sich vom Nettowert einer jeder Forderung und ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der DPAG. Die fällige Provisionsforderung ist der DPZ aufgrund einer anderweitigen Rahmenvereinbarung zur Einziehung abgetreten worden und wird gemäß Absatz (3) dieser Nr.3 einschließlich der diesbezüglich jeweils geltenden Umsatzsteuer dem Abrechnungskonto belastet.
  5. Nach Ablauf des jeweiligen wöchentlichen Konsolidierungszeitraums erhält der Anbieter von DPZ eine Abrechnung. Soweit das Abrechnungskonto des Anbieters am Ende des jeweiligen wöchentlichen Konsolidierungszeitraums ein Haben-Saldo ausweist, wird dieser Betrag dem Anbieter mit einem Zahlungsziel von fünf Arbeitstagen nach Datum der Abrechnung auf sein von ihm im Registrierungsprozess angegebenes Bankkonto (Referenzkonto) ausgezahlt.  Die Deutsche Post AG als Betreiberin des Portals „DieRedaktion.de“ übermittelt die Bankdaten des im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Referenzkontos zu diesem Zwecke an die DPZ. Eine Änderung der Bankverbindung ist nur in Zusammenhang mit einer erneuten Anmeldung im Portal oder einer erneuten Identifizierung durch die DPZ möglich.
  6. Die Abtretung der Kontokorrentforderung aus dem Abrechnungskonto an Dritte durch den Anbieter ist ausgeschlossen.
  7. Der Anbieter hat die erteilte Abrechnung unverzüglich zu überprüfen und der DPZ etwaige Einwendungen unverzüglich, spätestens aber binnen einer Frist von vier (4) Wochen nach Erhalt der Abrechnung mitzuteilen. Zur Wahrung dieser Frist ist die fristgerechte Absendung der Einwendung ausreichend. Nach Ablauf der Frist gilt die Abrechnung als genehmigt. Auf diese Folge wird die DPZ in der Abrechnung besonders hinweisen. Der Anbieter kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Abrechnung verlangen, muss dann jedoch beweisen, dass und inwieweit die Abrechnung unzutreffend ist.
  8. DPZ ist berechtigt, fehlerhafte Buchungen auf dem Abrechnungskonto bis zur nächsten Abrechnung durch entsprechende Korrekturbuchungen rückgängig zu machen. Stellt die DPZ eine fehlerhafte Buchung erst nach Erteilung einer Abrechnung und Ablauf der Frist gemäß (7) fest, so unterrichtet sie den Anbieter von der vorzunehmenden Berichtigungsbuchung gesondert. Erhebt der Anbieter gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die DPZ die Berichtigungsbuchung dem Abrechnungskonto wieder gutschreiben und den sich ergebenden Anspruch gegenüber dem Anbieter gesondert geltend machen.

4. Delkredere

  1. Die DPZ trägt – unter der Voraussetzung der Existenz, Fälligkeit und Einredefreiheit der angekauften Forderung (Verität, vgl. dazu unter Nr. 5) – für die von ihr angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Delkredere) nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrags.
  2. Für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung der DPZ mit dem Debitor trägt diese die Kosten. Erfolgt aufgrund der Beitreibungsaktivität eine Kostenerstattung vom Debitor, so steht diese ausschließlich der DPZ zu.
  3. Werden dem Anbieter Umstände bekannt, die auf eine verschlechterte Bonität des Debitors hinweisen oder sogar die Zahlungsunfähigkeit des Debitors betreffen und die Durchsetzung einer an DPZ abgetretenen Forderung gefährden könnten, so hat er der DPZ diese Umstände unverzüglich mitzuteilen.

5. Veritätshaftung Anbieter

  1. Der Anbieter versichert der DPZ, dass die übertragene Forderung im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Forderungskauf frei von jeglichen Rechtsmängeln ist, sie insbesondere besteht und einredefrei ist. Von dieser Garantie umfasst ist, dass die Forderung nicht nachträglich in ihrem rechtlichen Bestand verändert wird, also nicht durch nachträgliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Debitor oder durch einseitige Rechtshandlung des Abnehmers (hierunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Anfechtung, Aufrechnung, Rücktritt, Minderung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts) in ihrem rechtlichen Bestand betroffen wird. (Punkt entfernt)
  2. Der Anbieter versichert der DPZ weiterhin, dass die an die DPZ verkauften Forderungen dieser rechtswirksam übertragen werden können, und bestätigt ausdrücklich, über die angebotenen Forderungen nicht bereits durch Zessionen (z.B. auch Globalzession in Sicherungsübereignungsvertrag usw.) verfügt zu haben.
  3. Der Anbieter ist verpflichtet, die DPZ unverzüglich zu informieren, wenn vom Erwerber oder von Dritten Einwendungen, Einreden gegen die Forderung oder irgendwelche Rechte an der Forderung behauptet werden oder sonstige Beeinträchtigungen des rechtlichen Bestandes der Forderung bekannt werden. Berechtigten Einwendungen hat das Unternehmen unverzüglich abzuhelfen (z. B. durch Nachbesserung).
  4. Die DPZ ist berechtigt, etwaige Schadensersatz-, Erstattungs- und Aufwendungsersatz- sowie sonstige Zahlungsansprüche, die ihr gegen den Anbieter zustehen, mit künftigen Gutschriften auf dem Abrechnungskonto zu verrechnen oder diesem in Rechnung zu stellen.
  5. Der Anbieter ermächtigt hiermit die DPZ ausdrücklich und unwiderruflich, sich ggf. mit den Debitoren zur Überprüfung der Verität der Forderung (gleich in welcher Form) in Verbindung zu setzen.
  6. Forderungen, deren Abtretung nicht wirksam ist, hält der Anbieter als Treuhänder für die DPZ. Fällt das Abtretungshindernis weg, so wird die Abtretung wirksam und die DPZ Rechtsinhaber, vgl. Nr. 1 (5), (6).
  7. Bei Forderungsabtretungen, die nach § 354a HGB wirksam sind, ist der Anbieter verpflichtet, Rechtsgeschäfte in Bezug auf die einmal begründete Forderung nicht ohne Zustimmung der DPZ abzuschließen, insbesondere Vereinbarungen über Aufrechnung, Zurückbehaltung, Erlass und Stundung zu unterlassen, auch soweit diese im Verhältnis zum Gläubiger wirksam sein sollten. Eingehende Zahlungen nimmt der Anbieter als Treuhänder für die DPZ entgegen; es gilt insoweit Nr. 6.

6. Zahlungen an den Anbieter/Treuepflichten des Anbieters

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche bei ihm eingehende Zahlungen auf die an DPZ abgetretenen Forderungen unverzüglich nach Kenntnis des Einganges an die DPZ mit allen Originalbelegen weiterzuleiten und die DPZ von dem Eingang zu unterrichten.
  2. Absatz 1 gilt entsprechend für Wechsel, Schecks und alle sonstigen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt erfolgten Leistungen. Der Anbieter und die DPZ sind sich darüber einig, dass diese Zahlungsmittel oder zum Zweck der Zahlung empfangenen Leistungen im Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter in das Eigentum (Leerstelle entfernt) der DPZ übergehen, wobei der Anbieter sie bis zur Übergabe an die DPZ für diese als Treuhänderin unentgeltlich verwahren wird bzw. etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte an die dies annehmende DPZ abtritt. Der Anbieter tritt hiermit schon jetzt in Höhe des vom Debitor an ihn gezahlten Betrages seine Guthabenforderungen gegen seine jeweilige Bank an die DPZ ab; die DPZ nimmt diese Abtretung an. Die durch Wechsel und Schecks verbrieften Ansprüche tritt der Anbieter ebenfalls schon jetzt an die DPZ ab; die DPZ nimmt diese Abtretung an. Soweit notwendig, wird der Anbieter Papiere wie Wechsel und Schecks indossieren und sie ohne schuldhaftes Zögern der DPZ abliefern. Bis zur Herausgabe an die DPZ hat der Anbieter alle zum Erhalt der Rechte aus den Papieren etwa erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen
  3. Zahlungen auf Forderungen, deren Ankauf von der DPZ abgelehnt worden ist, sind vom Anbieter nur unverzüglich mitzuteilen.

7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Anbieters

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, jede von der DPZ geforderte Unterstützung zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Debitoren nach besten Kräften und im Rahmen des ihm Zumutbaren zu gewähren, insbesondere durch Auskunftserteilung, Überlassung von Unterlagen sowie Abgabe aller Erklärungen und Vollmachten, die ggf. zur Durchsetzung erforderlich sind. Der Anbieter ist bei schuldhafter Nichtbefolgung oder Versäumnis der DPZ zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
  2. Der Anbieter ist verpflichtet, der DPZ seine Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung unaufgefordert zuzuleiten und sie über Änderungen unverzüglich zu informieren und auf Verlangen der DPZ alle ihr erforderlich erscheinenden Auskünfte und Nachweise zu erbringen.
  3. Vor dem Hintergrund der möglichen Haftung der DPZ für Steuerpflichten des Anbieters (z.B. aus § 13c UStG)
  4. befreit der Anbieter das für ihn zuständige Finanzamt von seiner Schweigepflicht und
  5. stellt der Anbieter DPZ von Haftungsansprüchen des Fiskus oder Dritter für Steuerpflichten im Zusammenhang mit den Forderungen vollumfänglich frei.
  6. Die DPZ ist berechtigt, die für sie relevanten Informationen abzufragen. Der Anbieter verpflichtet sich außerdem, der DPZ auf erstes Anfordern geeignete Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Steuerpflichten (wie Steuervoranmeldungen, Steuererklärungen und Zahlungsnachweise) zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist verpflichtet, der DPZ auf deren Verlangen eine separate schriftliche Ausfertigung dieser Erklärungen (zum Zwecke der Vorlage bei den Schweigepflichtigen oder Dritten) zu unterzeichnen. Der Anbieter ist verpflichtet, der DPZ auf deren Verlangen eine separate schriftliche Ausfertigung dieser Erklärungen (zum Zwecke der Vorlage bei den Schweigepflichtigen oder Dritten) zu unterzeichnen.
  7. Der Anbieter ist weiter verpflichtet, der DPZ über alle ihn bzw. sein Unternehmen betreffenden wesentlichen Umstände unverzüglich zu unterrichten und der DPZ die entsprechenden Unterlagen kostenfrei zu übergeben.
  8. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Verträge mit den Debitoren so zu gestalten, dass
    1. keine Abtretungsverbote oder Abtretungsbeschränkungen gelten;
    2. soweit gesetzlich zulässig, die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Debitor beschränkt wird;
    3. den Debitoren ein Zahlungsziel von höchstens 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung gewährt wird sowie
    4. der Debitor im Sinne eines echten Vertrags zu Gunsten der DPZ verpflichtet ist, der DPZ auf Verlagen alle geldwäscherechtlich relevanten Informationen über seine Person bzw. sein Unternehmen zu Verfügung zu stellen.

8. Keine Zahlungsdienste

Bei den Einzugs- und Abrechnungsdienstleistungen der DPZ nach diesem Vertrag handelt es sich nach dem gemeinsamen Verständnis der Parteien nicht um Zahlungsdienste im Sinne der §§ 675c ff. BGB. Rein vorsorglich für den Fall, dass ganz oder teilweise doch die Vorschriften über Zahlungsdienste anwendbar sein sollten, wird vereinbart, dass jedenfalls die §§ 675d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4, 675f Abs. 4 Satz 2, die §§ 675g, 675h, 675j Abs. 2 und § 675p sowie die §§ 675v bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung finden.

9. Pfandrecht, Sicherheitseinbehalt

  1. Der Anbieter bestellt der DPZ zur Sicherung aller bestehenden und künftigen (auch bedingten und befristeten) Ansprüche, die der DPZ aus der Geschäftsverbindung mit dem Anbieter zustehen,  ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht an allen ihm gegen die DPZ zustehenden, auch künftigen, Forderungen. Die DPZ nimmt die Pfandrechtsbestellung an.
  2. Die DPZ kann darüber hinaus vom Anbieter für alle bestehenden oder künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Anbieter die Bestellung üblicher Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt oder befristet sind.
  3. Hat die DPZ bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Anbieter zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Anbieter rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
    1. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Anbieter nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen, oder
    2. sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.
  4. Die DPZ kann den Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten solange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Anbieter (Deckungsgrenze) entspricht. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die DPZ auf Verlangen des Anbieters Sicherheiten nach Wahl der DPZ freizugeben. DPZ wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Anbieters sowie ggf. eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Anbieters Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. DPZ haftet für Schäden, wenn und soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, im Übrigen nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet die DPZ für jedes schuldhafte Verhalten. Im Fall einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der DPZ der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schäden begrenzt.
  1. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie resultieren, sowie im Fall von Produkthaftungsansprüchen.
  1. Schadensersatzansprüche gegen die DPZ verjähren nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies gilt nicht für die im vorstehenden Absatz (3) genannten Ansprüche.
  1. Soweit die Haftung der DPZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen der DPZ.

11. Laufzeit; Vertragsverlängerung; Kündigung; Sperrung

      1. Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Verträge über eine einmonatige oder kürzere Laufzeit können jederzeit zum Ende der entsprechenden Laufzeit gekündigt werden.
      1. Die Unterhaltung jeweils eines Vertrags mit der Deutsche Post AG durch den Anbieter über die Nutzung des Portals „DieRedaktion.de“ ist zwingende Voraussetzung und Bedingung für dieses Vertragsverhältnis. Dieses Vertragsverhältnis endet daher automatisch – ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung hierfür bedarf – mit Wirkung auf den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag zwischen dem Anbieter und der Deutsche Post AG über die Nutzung des Portals „DieRedaktion.de“ beendet wird.
      1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Vertragsänderung; Änderung der Factoringgebühr

    1. Die DPZ wird dem Vertragsunternehmen Änderungen dieser Vertragsbedingungen schriftlich (z.B. auch durch telekommunikative Übermittlung) mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Änderungen werden gegenüber dem Vertragsunternehmen wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn das Vertragsunternehmen diesen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Mitteilung an DPZ widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an die DPZ. Auf die vorgenannte Folge eines unterbliebenen Widerspruchs wird die DPZ das Vertragsunternehmen in der schriftlichen Änderungsmitteilung besonders hinweisen. 
    1. Unabhängig von (1) ist die DPZ berechtigt, die Factoringgebühr sowie sonstige Entgelte gemäß Preis- oder Leistungsverzeichnis nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu ändern, d.h. herauf- oder herabzusetzen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren verändern. Bei der Änderung werden als Kostenfaktoren insbesondere der Gesamtbetrag der nach diesem Vertrag von der DPZ angekauften Forderungen, die Forderungsanzahl, der durchschnittliche Forderungsbetrag, die Anzahl der Forderungsausfälle (Eintritt des Delkrederefalls) sowie sonstige kostenrelevante Rahmenbedingungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) berücksichtigt. Die DPZ wird den Anbieter rechtzeitig schriftlich über die Änderung informieren.

13. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

14. Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand; Sonstiges

    1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten erster Instanz aus diesem Vertrag ist Bonn.
    1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (unter Ausschluss von E-Mail). Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung selbst.
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung bzw. dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.

Ausgeschlossen sind Feiertage in NRW

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