Umstellung auf Unisex-Tarife der Versicherungen kann teuer werden
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Artikelnr.: 2902278344
Angeboten am: 05.09.2012
Umfang: 433 Wörter, 2.517 Zeichen, 0 Bilder
Sie liegt im Briefkasten, lässt sich in Zeitschriften finden und auch im Fernsehen kommt sie vor: Werbung, bei der es um Unisex-Tarife geht. Dabei geht es um Versicherungen aller Art wie zum Beispiel Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. „Unisex“ bedeutet dabei nichts anderes als das Männer und Frauen die gleichen Tarife, die gleichen Beiträge zahlen.
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Die gute Nachricht dabei: es gibt einen Bestandschutz für bestehende Verträge. Also, alle Alt-Verträge bleiben zu den bisherigen Tarifen erhalten. Der vom Gesetzgeber festgelegte Stichtag für die Umstellung von Bisex- auf Unisex-Tarife bei Neu-Kunden ist der 20. Dezember dieses Jahres. Das ist der letzte Zeitpunkt, an dem ein Vertrag nach alter Regelung zustande kommen kann. Zustandekommen heißt, dass der Kunde einen Antrag gestellt hat und die Versicherung bis zum 20. Dezember dem Kunden mitgeteilt hat, dass der Vertrag angenommen wird.