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Wirtschaft & Finanzen
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EUR 25,00 VHB
Diese Unwetter sind als Versicherungsschäden anerkannt
Diese Unwetter sind als Versicherungsschäden anerkannt
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Artikelnr.: 3002089672
Angeboten am: 29.09.2012
Umfang: 340 Wörter, 2.282 Zeichen, 0 Bilder
Ob Regen, Gewitter, Sturm, Hagel, Brände und Blitze - wann ist ein Schaden eigentlich bei einer Versicherung einreichbar? Besonders bei den ständigen Wetterkapriolen, ist eine Überprüfung des Versicherungsstatus unabdingbar geworden. Bei Autos, die durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch überflutete Straßen beschädigt worden sind, ist das noch relativ unproblematisch. Auch beschädigte Kleidung kann man in einigen Fällen als Versicherungsschaden einreichen.
Bei Beschädigung des Autos ist die Teilkasko zuständig, erklärt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Wermutstropfen ist - ein Selbstanteil muß bezahlt werden, aber immerhin wird die Versicherung nach dem eingetretenem Schaden nicht hochgestuft. Je rascher der Schaden der Versicherung gemeldet wird, desto eher kann sie den Schaden regulieren.
Bei Sturm mit Windstärke 8, dazu gehören auch meist Gewitterböen sind die Häuser auch durch die verschiedensten Versicherungen geschützt. Dazu zählen die Gebäude- und bei Wohnungen die Hausratsversicherungen, die auch für Brandschäden aufkommen. Trotzdem lohnt sich grundsätzlich ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen. Blitzschlag ist meist über die Hausratversicherung abgedeckt, gleiches gilt für Glas- und Fensterschäden.
Wichtig ist unbedingt die Abklärung, ob Hochwasserschäden, sei es durch Rückstau oder überflutete Keller abgedeckt sind. Für derartige Elementarschäden ist eigentlich die gleichnamige Elementarversicherung zuständig. Diese kann man entweder in der Gebäude- oder Hausratsversicherung kostenpflichtig inkludieren lassen. Erdrutsche und Erdbeben und andere Erdbewegungen sind ebenso damit abgedeckt, erklärt Spauzsus weiter. Hausbesitzer sollten nach einem Sturm oder starkem Gewitter unbedingt ihr Dach inspizieren und schauen, ob sich Teile des Daches gelockert haben. Etwaige Schäden kann der Dachdecker auf Kosten der Gebäudeversicherung beheben.
Für Schäden von Bäumen an Häuser oder Autos kommen unterschiedliche Versicherungen zum Zug. Entweder die Teilkasko oder die Gebäudeversicherung. Die wiederum überprüfen, wer an dem Schaden schuld hat, ob der Baumeigentümer den bald eintretenden Schaden hätte erkennen können. Ein ganz interessanter Clou: Schäden an Kleidung, die zum Beispiel durch Hinfallen in der Sturmböe entstanden sind, werden von der Hausratversicherung reguliert. Es wird daher empfohlen, durchaus die Schäden zu melden und nicht die kleinen Schäden einfach abzutun. Der Versicherungsexperte rät, die Schäden zu fotografieren und Fotos dann einzureichen.
Bei Beschädigung des Autos ist die Teilkasko zuständig, erklärt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Wermutstropfen ist - ein Selbstanteil muß bezahlt werden, aber immerhin wird die Versicherung nach dem eingetretenem Schaden nicht hochgestuft. Je rascher der Schaden der Versicherung gemeldet wird, desto eher kann sie den Schaden regulieren.
Bei Sturm mit Windstärke 8, dazu gehören auch meist Gewitterböen sind die Häuser auch durch die verschiedensten Versicherungen geschützt. Dazu zählen die Gebäude- und bei Wohnungen die Hausratsversicherungen, die auch für Brandschäden aufkommen. Trotzdem lohnt sich grundsätzlich ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen. Blitzschlag ist meist über die Hausratversicherung abgedeckt, gleiches gilt für Glas- und Fensterschäden.
Wichtig ist unbedingt die Abklärung, ob Hochwasserschäden, sei es durch Rückstau oder überflutete Keller abgedeckt sind. Für derartige Elementarschäden ist eigentlich die gleichnamige Elementarversicherung zuständig. Diese kann man entweder in der Gebäude- oder Hausratsversicherung kostenpflichtig inkludieren lassen. Erdrutsche und Erdbeben und andere Erdbewegungen sind ebenso damit abgedeckt, erklärt Spauzsus weiter. Hausbesitzer sollten nach einem Sturm oder starkem Gewitter unbedingt ihr Dach inspizieren und schauen, ob sich Teile des Daches gelockert haben. Etwaige Schäden kann der Dachdecker auf Kosten der Gebäudeversicherung beheben.
Für Schäden von Bäumen an Häuser oder Autos kommen unterschiedliche Versicherungen zum Zug. Entweder die Teilkasko oder die Gebäudeversicherung. Die wiederum überprüfen, wer an dem Schaden schuld hat, ob der Baumeigentümer den bald eintretenden Schaden hätte erkennen können. Ein ganz interessanter Clou: Schäden an Kleidung, die zum Beispiel durch Hinfallen in der Sturmböe entstanden sind, werden von der Hausratversicherung reguliert. Es wird daher empfohlen, durchaus die Schäden zu melden und nicht die kleinen Schäden einfach abzutun. Der Versicherungsexperte rät, die Schäden zu fotografieren und Fotos dann einzureichen.
